Umfassend und engmaschig dokumentiert schildere ich hier den Fall einer massiven und bis heute andauernden Diskriminnierung und mehrfach
rechtswidrigen Verweigerung der Rentenversicherung gegenüber einer schwerbehinderten und chronisch kranken Antragstellerin einer Erwerbsminderungsrente.
Dabei vernichtete die Rentenversicherung begünstigende schutzwürdige Akten der Klägerin während des laufenden Rentenverfahrens, verstieß mehrfach gegen den Schutz ihrer persönlichen Daten, "Übersah" ein für die Klägerin eindeutig begünstigendes Gutachten, daß von ihrem eigenen beratungsärztlichen Dienst erstellt worden war(!) und leitete diesen entscheidenden begünstigenden Beweis auch nicht an die Gerichte weiter, sodaß diese aufgrund einer mehrfach rechtswidrigen Aktenlage ein skandalöses Urteil fällten!
Daß dies alles von der Rentenversicherung Vorsatz war, zeigt auch die Ablehnung eines Überprüfungsverfahrens einschließlich Widerspruch gemäß § 44 SGB X ...
Um das Faß voll zu machen, diffamiert die Rentenversicherung Bund dann anschließend auch noch die Versicherte, indem Sie öffentlich bestreitet, begünstigende Beweis-Akten der Versicherten vernichtet zu haben und das von ihr selbst erstellte, die Klägerin/Versicherte begünstigende Gutachten ignoriert zu haben - damit diffamiert die Rentenversicherung dann auch noch ihre Versicherte öffentlich als Lügnerin...
Das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen arbeitete so eng mit der Rentenversicherung zusammen, daß sie von diesen zahlreichen Rechtsverstößen nichts bemerkt hatten - offenbar hatten sich beide Instanzen blind auf die Korrektheit der Akten der Rentenversicherung verlassen.
Dabei beauftragten sie unter anderem eine fachfremde Sachverständige, die den Gerichten gegenüber zwei Gutachten uminterpretierte und für 50 Minuten Begutachtungsdauer dann über 1000 Euro von der Staatskasse kassierte.
Obwohl die Klägerin dieses Gutachten vor und nach der Begutachtung umfangreich begründet angefochten hatte, wurde ihr hierzu von allen Gerichten das rechtliche Gehör verweigert!
Rechtsverstöße: Verstoß gegen Art 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), und Verrstoß gegen Art. 103 GG (Verweigerung des rechtlichen Gehörs)
Der Unrechtszustand dauert an, nach wie vor bekommt die Versicherte keine Erwerbsminderungsrente, die bis heute und in die Zukunft gerichtete Rechtspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund basiert also nach wie vor auf einem Verbrechen - die Rentenversicherung schweigt und lügt weiter...
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